Was nun die Einschätzung von Dr. C. ______ betrifft, hatte sich dieser Arzt am 6. Juni 2017 zuhanden der IV-Stelle geäussert und dabei nebst einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion und depressiver Entwicklung auch die Diagnose einer Angst- (mit Panik-) und depressive Störung, gemischt gestellt (IV-act. 24). In Bezug auf den Beweiswert dieses Berichts ist festzustellen, dass im Vergleich zur Klinik D. ______ eine verschlechterte Diagnose gestellt wird. Dies ist aber insoweit nicht plausibel, als aus der Beurteilung von Dr. C. ______ in dem nämlichen Bericht nicht gefolgert werden kann, es sei seit der Behandlung durch die Klinik D.