Im Längsschnittverlauf zeige sich eine deutliche reduzierte Belastungsfähigkeit. Daraus resultiere bei übermässiger Belastung eine erneute depressive Reaktion, welche der Gutachter nicht berücksichtigt habe bzw. nicht berücksichtigen könne. Die MEDAS Bern habe im Zusammenhang mit ihrer Diagnoseliste geschrieben, bei dem Versicherten bestehe eine im Rahmen der identifizierbaren psychosozialen Belastung entstandene Anpassungsstörung, die mit Entwicklung emotionaler Beschwerden und Verhaltens-störungen als Reaktion auf psychosoziale Stressoren aufgetreten sei.