Seite 7 3.3.1 Der Beschwerdeführer rügt zunächst die Diagnosestellung durch die MEDAS Bern. Namentlich mit Verweis auf den im Rahmen der Replik eingereichten Arztbericht von Dr. C. ______ (act. 13.7) macht er geltend, es liege eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig remittiert, vor. Es entspreche der Natur einer depressiven Erkrankung, dass diese schwankend, phasenweise oder unregelmässig verlaufe. Im Längsschnittverlauf zeige sich eine deutliche reduzierte Belastungsfähigkeit.