e) Am 4. Februar 2019 lieferte die MEDAS Bern ausserdem noch ein sog. Mini-ICF-APP nach, mit ausführlichen Erläuterungen. Den betreffenden Ausführungen ist namentlich zu entnehmen, auch wenn die aus der Kündigung resultierende psychosoziale Belastung beim Versicherten zu emotionalen Beschwerden und Verhaltensstörungen geführt hätten, liege zwischenzeitlich keine relevante Komorbidität mehr vor. Es hätten sich keine Anhaltspunkte für eine relevante depressive oder psychotische Störung mehr gefunden, auch keine Angsterkrankung, nur eben Züge der Persönlichkeitsakzentuierung, welche eine regressive Haltung und auch die Entwicklung eines Schon- und Vermeidungsverhalten erklärten.