Seite 5 b) In ihrer gesamtgutachtlichen versicherungsmedizinischen Beurteilung der Funktionen, Arbeitsfähigkeit und Ressourcen halten die Gutachter fest, aus psychiatrischer Sicht sei es beim Versicherten im Rahmen der im Zuge einer Kündigung entstandenen Kränkungssituation (Anpassungsstörung) zeitweilig zu einer reduzierten psychischen Stabilität, jedoch ohne nachlassende Zuverlässigkeit, gekommen.