3.2 a) Die IV-Stelle stützt die rentenablehnende Verfügung vom 13. Juni 2019 auf das psychiat- risch-neuropsychologische Gutachten der MEDAS Bern vom 20. April 2018 (IV-act. 50, insbesondere S. 19 ff.). In der Gesamtbeurteilung des Gutachtens werden keine Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit genannt. Unter den Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sind genannt: Anpassungsstörung – längere depressive Reaktion (F43.21); leichte kognitive Störung (seit Kindheit bestehend, erworben?)