Am 2. August 2017 gab sie bei der MEDAS Bern ein monodisziplinäres, psychiatrisches Gutachten in Auftrag (IV-act. 34). Die Gutachterstelle sah in der Folge auch eine neuropsychologische Untersuchung für angezeigt und betraute damit die Praxis für Neuropsychologie B. ______ (vgl. das betreffende Teilgutachten vom 24. Januar 2018, IVact. 50, S. 28 ff.) Am 20. April 2018 lieferte die MEDAS Bern das bidisziplinäre Gutachten (IV-act. 50).