Seite 6 sowie der herabgesetzten Unbehaglichkeitsschwelle ergeben. Es werde eine gezielte psychologische Begleitung des Beschwerdeführers empfohlen (IV-act. 20-4f/5). Die ambulante Behandlung dauerte vom 21. Oktober 2015 bis 1. Juli 2016 (IV-act. 20-2/5).