A. Der am XX.XX.1979 geborene A.__________ meldete sich am 21. März 2017 wegen beidseitig schwerer Hörempfindlichkeit (schmerzhaft) und Tinnitus bei der IV-Stelle des Kantons Appenzell Ausserrhoden an und beanspruchte Leistungen der Invalidenversicherung (IV-act. 1). Die IV-Stelle klärte in der Folge den erwerblichen und medizinischen Sachverhalt ab. Mit Mitteilung vom 4. Juli 2017 sprach die IV-Stelle A.__________ eine Frühinterventionsmassnahme in Form von Arbeitsvermittlung zu, welche per 26. September 2018 beendet wurde (IV-act. 25; IV-act. 27; IV-act. 37 und IVact. 38).