durch seine Antriebslosigkeit und seinen im Moment beeinträchtigten Selbstwert sei die Vermittelbarkeit im ersten Arbeitsmarkt in einer Position, welche dem vorherigen Funktionsniveau einer Bauleitung entsprechen würde, nicht gegeben. Zum Abschlusszeitpunkt der FAU-Zeit wurde die dem Beschwerdeführer mögliche Arbeitspräsenzzeit von den Eingliederungsfachleuten mit 50% angegeben, dies bei einer in diesem Rahmen möglichen Arbeitsleistung von 30% (act. 2.3, in fine). Der FAU-Bericht war dem RAD allerdings soweit ersichtlich bei seinen Stellungnahmen gar nicht bekannt. Die vom RAD stattdessen ange-