In diesem mit der Beschwerde eingereichten Schlussbericht vom 8. November 2018 ist festgehalten, dass der Beschwerdeführer seine Arbeitsfähigkeit während der Massnahme bis Ende August lediglich von ca. 20% auf 30% habe steigern können; durch seine Antriebslosigkeit und seinen im Moment beeinträchtigten Selbstwert sei die Vermittelbarkeit im ersten Arbeitsmarkt in einer Position, welche dem vorherigen Funktionsniveau einer Bauleitung entsprechen würde, nicht gegeben.