2.1 Zum Vorwurf der Gehörsverletzung Der Beschwerdeführer macht vorweg geltend, die Vorinstanz habe sein rechtliches Gehör verletzt, indem sie die nach seinem Einwand eingeholten medizinischen Unterlagen gar nicht geprüft bzw. jedenfalls nicht dazu Stellung genommen habe. Insbesondere fehle auch eine konkrete Auseinandersetzung mit den von Dr. C. ______ in dessen Schreiben vom 14. November 2018 angeführten Argumenten.