Dr. G. ______ vom RAD erklärte daraufhin zunächst in einem ebenfalls vom 16. August 2018 datierten Bericht, der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers sei nicht stabil, medizintheoretisch sei die Arbeitsfähigkeit im bisher ausgeübten Umfang in der bisherigen Tätigkeit nach Beendigung der Therapie nicht eingeschränkt und zumutbar, sie empfehle einen Einstieg mit 50% in der angestammten adaptierten Tätigkeit mit dem Ziel einer raschen Steigerung (IV-act. 76).