F. Am 16. August 2018 holte die Sachbearbeitung der Vorinstanz beim RAD nochmals eine Stellungnahme ein zu diversen medizinischen Fragen, so insbesondere, ob der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers als stabil zu beurteilen und wie hoch die medizinisch zumutbare Arbeitsfähigkeit angestammt und adaptiert zu beurteilen sei. Dr. G.