Seite 4 marktübliche Arbeitsfähigkeit von 50% sei aus medizinischer Sicht nicht gegeben, weshalb auch die Voraussetzungen für berufliche Massnahmen nicht erfüllt seien (IV-act. 67). Der Eingliederungsberater empfahl der Vorinstanz entsprechend, die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche einzustellen, da die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht stabil seien (IV-act. 68).