_ berichtete am 29. Januar 2017, der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich verschlechtert, trotzdem bestehe aber eine Arbeitsfähigkeit von 50% und der Beschwerdeführer sei auch weiterhin aktiv auf Stellensuche, wobei er sich durch den Case Manager und Coach des RAV gut betreut fühle. Durch das aktuelle therapeutische Programm sei der Beschwerdeführer inzwischen in eine gute Struktur eingebunden, seine Aktivitäten würden aber seine derzeitige Leistungsfähigkeit ausschöpfen und er sehe deshalb nicht, in welcher Form zusätzliche Massnahmen der IV sinnvoll sein könnten, da solche eher die Gefahr erneuter Überforderung mit sich bringen würden (IV-act.