_ nachzufragen, wie hoch die aktuelle Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers sei und welche Empfehlungen er allenfalls im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung habe, nachdem aus versicherungsmedizinischer Sicht nun der Zeitpunkt gekommen sei, mit Eingliederungsmassnahmen nicht weiter zuzuwarten (IV-act. 31). Dr. C. ______ berichtete am 29. Januar 2017, der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers habe sich verschlechtert, trotzdem bestehe aber eine Arbeitsfähigkeit von 50% und der Beschwerdeführer sei auch weiterhin aktiv auf Stellensuche, wobei er sich durch den Case Manager und Coach des RAV gut betreut fühle.