__ das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer per Ende September 2016 (IV-act. 16). Beim Assessmentgespräch vom 23. Juni 2016 berichtete der Beschwerdeführer, es bestehe eine seit Mitte Dezember 2015 andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge Burnouts und Depression. Er habe bereits zu Beginn der Anstellung bei B. ______ mit den ihm übertragenen Aufgaben und einem überladenen Jobprofil zu kämpfen gehabt, habe aber weder auf Unterstützung in fachlicher Hinsicht noch auf Entlastung des Arbeitspensums zählen können. Nach dem stationären Aufenthalt in der Klinik D. ___