Im Verlauf des vom Beschwerdeführer absolvierten Behandlungsprogramms konnte eine befriedigende Stabilisierung des psychischen / physischen Zustandsbildes erzielt werden. Dem Beschwerdeführer wurde beim Austritt aus der Klinik insbesondere die Weiterbehandlung in einem teilstationären Setting zur alltagsnahen Belastungserprobung empfohlen (IV-act. 5).