Gegenstand Rente der Invalidenversicherung Beschwerde gegen die Verfügung der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden vom 16. April 2019 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Die Verfügung vom 16. April 2019 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei ab dem 1. Oktober 2016 eine halbe Rente zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt