In diesem Zusammenhang nimmt Dr. I. ______ auch auf die Einschätzung von Dr. H. ______ Bezug. Letzterer hatte argumentiert, bei Darstellung eines Knochenmarködems (einzelner Fusswurzelknochen) mittels MR-Tomographie sei anzunehmen, dass es auch zu einer Läsion der vorderen Syndesmose gekommen sei. Die daraus resultierenden Vernarbungen der vorderen Syndesmose hätten dann zu der Impingement-Problematik geführt. Dr. I. ______ hielt dem jedoch in gut nachvollziehbarer Weise entgegen, eine Verletzung der vorderen Syndesmose im Bereich des OSG gelte als Ausdruck einer schweren Sprunggelenksverletzung.