_ erläuterte dazu detailliert, eine Verletzung der Syndesmose im Bereiche der Knöchel gelte definitorisch als Verletzung des OSG. Wäre beim Unfall vom 3. Oktober 2016 eine klassische OSG-Distorsion mit einer Schädigung des lateralen Kapsel-/Bandapparats des OSG und/oder einer Schädigung der vorderen Syndesmose eingetreten, wäre zu erwarten gewesen, dass bildgebend und klinisch Zeichen einer solchen Verletzung objektiviert worden wären. Das Fehlen dieser typischen Veränderungen spreche überwiegend wahrscheinlich dagegen, dass eine Distorsion des OSG im Rahmen des besagten Unfalls eingetreten sei. In diesem Zusammenhang nimmt Dr. I. ___