Seite 16 kräftig ausgewiesen gelten. Es erscheint namentlich fraglich, wieso der Beschwerdeführer ab Anfang August 2017 trotz angeblich nach wie vor bestehender Schmerzen keine ärztliche Behandlung und keine Physiotherapie mehr in Anspruch genommen hatte, obwohl er damals bis zum Beginn des Zivildienstes im Oktober 2017 anscheinend immer noch auf seinem angestammten körperlich anstrengenden Beruf auf dem Bau arbeitete; für die betreffende Zeitspanne ist jedenfalls keine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert.