Eine weitere Konsultation bei Dr. K. ______fand am 23. Dezember 2016 statt, wobei der Versicherte in etwa über gleichbleibende Schmerzen klagte. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit wurde im nämlichen Bericht damals festgehalten, die Arbeitsunfähigkeit von 100 % werde bis zum 2. Januar 2017 verlängert. Anschliessend könne ein Arbeitsversuch zu 100 % erfolgen (act. 9.18). Nachdem der Versicherte am 4. Januar 2017 gegenüber Dr. K. ______tendenziell über eine Verschlechterung der Beschwerdesymptomatik klagte (vgl. act. 9.19), veranlasste der behandelnde Arzt eine Infiltration, welche am 9. Januar 2017 durchgeführt wurde (act. 9.21).