__ (vgl. die einzelnen Behandlungseinträge in act. 9.110). Dieser dokumentierte für die auf den Unfall folgenden Monate eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (vgl. act. 7 ff.). Der Versicherte nahm damals ausserdem Physiotherapie in Anspruch. Am 25. November 2016 erfolgte erstmals eine Sprechstunde beim Orthopäden Dr. K. ______. Laut dem betreffenden Bericht habe der Beschwerdeführer dabei über persistierende Schmerzen bei Belastung geklagt. Er trage aktuell noch die Sprunggelenksorthese. Der behandelnde Facharzt hielt eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit von vier Wochen fest (act. 9.13). Eine weitere Konsultation bei Dr. K. __