4.2 Der Beschwerdeführer hält dafür, das Verfahren betreffend das Ereignis vom 3. Oktober 2016 sei gar nie formell abgeschlossen worden. Sodann könnten Brückensymptome auch anerkannt werden, wenn der Versicherte nicht durchgehend in ärztlicher Behandlung gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe einige Monate nicht in seiner üblichen körperlich anstrengenden Tätigkeit auf dem Bau gearbeitet, sondern im Rahmen des Zivildienstes im Büro. Die Beschwerden seien nie komplett weg gewesen. Er habe ausserdem zuhause physiotherapeutische Übungen durchgeführt.