m) Der zusammen mit der Replik beigebrachten Beurteilung von Dr. H. ______ vom 27. September 2019 ist zu entnehmen, die am 21. August 2018 behandelten OSG-Be- schwerden stünden zumindest in einem Teilkausalzusammenhang mit dem Unfall vom 3. Oktober 2016. Laut Dr. M. ______ habe die MRT des rechten OSG vom 17. Juli 2018 einen Normalbefund ergeben. Insbesondere habe sich keine Bandverletzung oder Narbe nach Verletzung gezeigt, weder im Bereich der vorderen Syndesmose noch im Bereich der Seitenbänder.