2016. Wäre eine klassische OSG-Distorsion mit einer Schädigung des lateralen Kapsel- /Bandapparats des OSG und/oder einer Schädigung der vorderen Syndesmose bei dem Ereignis vom 3. Oktober 2016 eingetreten, wäre zu erwarten, dass bildgebend und klinisch Zeichen einer solchen Verletzung objektiviert worden wären. Das Fehlen dieser typischen Veränderungen spreche mit dem Grad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit dagegen, dass eine Distorsion des rechten OSG im Rahmen des Ereignisses vom 3. Oktober 2016 erfolgt sei. Eine Verletzung der Syndesmose im Bereich der Knöchel gelte definitorisch als Verletzung des OSG.