l) Der von der Vorinstanz im Beschwerdeverfahren beigebrachten chirurgischen Beurteilung von Dr. I. ______ vom 28. August 2019 ist zu entnehmen, es sei nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Versicherte im Rahmen des Unfalls vom 3. Oktober 2016 eine Distorsion des rechten OSG mit einer Schädigung des lateralen Kapsel- Band-Apparats des OSG oder eine Verletzung der vorderen Syndesmose erleide. Bestätigung finde dies mit dem Befund der MR-Tomographie vom 17. November 2016.