Ebenso dokumentierten die Berichte von Dr. K. ______explizit, dass keinerlei Beschwerden oder klinische Befunde zu einer Schädigung des OSG vorgelegen hätten. Entsprechend sei die unfallkausale Behandlung aufgrund des Ereignisses vom 3. Oktober 2016 im August 2017 dauerhaft abgeschlossen gewesen, ohne bleibende Unfallfolgen oder dauerhafte Gesundheitsschädigung im Bereich des rechten Sprunggelenks oder Fusses (act. 9.91).