Zu keinem Zeitpunkt der unfallkausalen Behandlung hätten Beschwerden im Bereich des rechten OSG, dort lokalisierte oder radiologische Befunde bestanden, und keine strukturellen Schädigungen des OSG durch den Unfall vom 3. Oktober 2016 in den beiden durchgeführten Magnetresonanztherapien. Im Gegenteil dokumentiere das MRT vom 9. Juni 2017 einen altersentsprechenden Normalbefund für alle Strukturen des rechten OSG, wie auch rechten unteren Sprunggelenks und rechten Fusses. Ebenso dokumentierten die Berichte von Dr. K. ______explizit, dass keinerlei Beschwerden oder klinische Befunde zu einer Schädigung des OSG vorgelegen hätten.