_sei es zur vollständigen Ausheilung mit Restitutio ad integrum gekommen, bildgebend dokumentiert durch eine Kontrollmagnetresonanztherapie am 9. Juli 2017, mit Abschluss der unfallkausalen Behandlung mit letztmaliger Physiotherapie am 4. August 2017 und Bestätigung des Abschlusses der unfallkausalen Behandlung am 30. August 2017. Zu keinem Zeitpunkt der unfallkausalen Behandlung hätten Beschwerden im Bereich des rechten OSG, dort lokalisierte oder radiologische Befunde bestanden, und keine strukturellen Schädigungen des OSG durch den Unfall vom 3. Oktober 2016 in den beiden durchgeführten Magnetresonanztherapien.