h) In der Stellungnahme des Versicherung F. ______-Vertrauensarztes, welche in der Einsprache des Krankenversicherers integriert ist, wurde ausgeführt, die Untersuchungsbefunde sprächen von Anfang an für ein Distorsionstrauma im rechten Fuss. Auch wenn anfänglich der Fokus auf dem Chopart-Gelenk gelegen habe, so schliesse dies eine Distorsion des Sprunggelenks nicht aus, ja es sei eher schwer vorstellbar, wie lediglich das Chopart-Gelenk torquiert werden sollte und dabei das Sprunggelenk nicht betroffen sei. Ein MRI posttraumatisch belege die Distorsion durch den Bone bruise (Knochenmarksignal).