g) In einer neuerlichen Kurzbeurteilung vom 7. September 2018 legte Dr. M. ______ dar, der MRT-Befund des OSG rechts vom 17. Juli 2018 dokumentiere einen Normalbefund, insbesondere keine Bandverletzung oder Narbe nach Verletzung, weder vordere Syndesmose noch im Bereich der lateralen Bänder. Deshalb ohne Nachweis von Unfallfolgen, wie beweisend im MRT 17. Juli 2018 dokumentiert, gebe es keine natürliche Kausalität zum Unfall vom 3. Oktober 2016 für die Beschwerden des Versicherten seit Juli 2018 und die Operation vom 21. August 2018 (act. 9.59).