f) Im Spital D. ______-Untersuchungsbericht vom 6. September 2018 äusserte sich der leitende Arzt dahingehend, aus seiner Sicht stehe der vorliegende Fall ganz klar in einem deutlichen Zusammenhang mit dem versicherten Ereignis vom 3. Oktober 2016. Sowohl die Klinik als auch Bildgebung als auch der intraoperative Befund bestätigten die Diagnose eines syndesmotischen Impingements, welches klassischerweise postoperativ nach einer Distorsion und kapsuloligamentären Verletzung des OSG auftrete (act. 9.58).