h) In seiner Beurteilung vom 17. Juni 2017 betreffend das MRI OSG rechts vom 9. Juni 2017 führte Dr. K. ______aus, letzteres zeige eine völlige Regredienz des Knochenmarködems im Bereich des Talus. Das vermeintliche Ganglion sei sehr klein und seiner Meinung nach nicht entscheidend für die Beschwerdesymptomatik. Er deute die Restbeschwerden als Anpassungsschmerzen nach der längeren Schonung des Fusses. Der Beschwerdeführer habe noch Physiotherapie. Es werde noch eine Arbeitsunfähigkeit für zwei Wochen bescheinigt. Danach sollte die Arbeitsfähigkeit auf 100 % angehoben werden können (act. 9.35; act. 9.81).