Seite 6 f) Nachdem der Beschwerdeführer am 1. Mai 2017 gegenüber Dr. K. ______über Restbeschwerden geklagt und um eine Wiederholung der Spritze gebeten hatte, erfolgte an jenem Tag eine erneute ambulante Infiltration (act. 9.29). g) Am 13. Juni 2017 berichtete Dr. K. ______, die letzte Infiltration habe keine grossartige Wirkung gezeigt. Es bestehe ein verzögerter Verlauf nach der Fussverletzung. Der Patient sei für ein Verlaufs-MRI angemeldet worden, damit der Heilungsprozess des Cho- part- und Subtalargelenks objektiviert werden könne (act. 9.33).