A. Der am XX.XX.1995 geborene A. ______ war seit August 2014 bei der C. ______ angestellt und dadurch bei der Versicherung B. ______ orisch gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Am 3. Oktober 2016 trat er in Stockholm beim Gehen auf einem Trottoir aus Pflastersteinen in ein Loch und knickte mit dem Fuss ab, wodurch er sich eine Verdrehung/Verstauchung des Fussgelenks zuzog (vgl. Schadenmeldung UVG, act. 9.1). Die Versicherung B. ______ übernahm die Versicherungsleistungen für die Folgen des Nichtberufsunfalls des Versicherten bis zum 31. Mai 2017 (act. 9.3; act. 9.56).