183, S. 12), was somit je nach Zeitraum zu zwei verschiedenen Invaliditätsgraden führen wird. Ob und falls ja, für welche Zeit sich schliesslich allenfalls ein Rentenanspruch ergibt oder nicht, kann ohne Durchführung einer konkreten Berechnung noch nicht beurteilt werden, weshalb sich weitere Ausführungen dazu beim jetzigen Verfahrensstand erübrigen.