Zur vollständigen materiellen Überprüfung des geltend gemachten Rentenanspruchs gehört im konkreten Fall nicht nur eine rechtskonforme Sachverhaltsabklärung - dieser Aufgabe ist die Vorinstanz mit der Einholung des BEGAZ-Gutachten bzw. der zusätzlichen Stellungnahme der Gutachter nachgekommen -, sondern auch die Durchführung eines konkreten Einkommensvergleichs. Einen solchen enthält die angefochtene Verfügung jedoch nicht. Dies ist somit von der Vorinstanz noch nachzuholen.