____ führte dies (zunächst) zu einer um 50% eingeschränkten Arbeitsfähigkeit, welche bis längstens zum Gutachtenszeitpunkt anzunehmen ist, nachdem der psychiatrische Gutachter erst ab diesem Zeitpunkt selbst eine aktuelle Beurteilung vornehmen konnte. Für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin ist somit zusammengefasst von April 2015 bis längstens Ende Juni 2018 von einer 50%-igen Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht auszugehen, welche sich dann ab Juli 2018 infolge Remission der depressiven Episode auf 70% Arbeitsfähigkeit erhöhte.