Seite 15 Gutachten wurde im Juli 2018 durchgeführt) aufgrund einer depressiven Episode nicht die erst ab Gutachtenszeitpunkt (d.h. Juli 2018) attestierte 70%-ige Arbeitsfähigkeit anzunehmen ist, sondern zunächst noch sowohl gemäss gutachterlicher Einschätzung als auch gemäss Einschätzung der behandelnden Psychiater bei der Beschwerdeführerin eine mittelbis schwergradige depressive Episode mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit vorlag. Gemäss nachvollziehbarer Einschätzung von Dr. N. ___