_ hat bereits in der ergänzenden Stellungnahme vom 13. Februar 2019 erklärt, dass sich bei seiner Untersuchung keine Hinweise für eine koronare Herzerkrankung oder eine Myokardischämie ergeben hätten (IV-act. 196, S. 14), was somit diesem früheren Bericht nicht entgegensteht, da auch die damaligen Untersuchungen keine sicheren Hinweise auf eine solche Erkrankung lieferten. Es ist unter diesen Umständen daher nicht ersichtlich, inwiefern die zusätzliche Berücksichtigung dieses Berichtes etwas an seiner Einschätzung hätte verändern können. Seine Erklärung, dass aus rein kardiologischer Sicht die Gabe von Aspirin Cardio nicht zwingend sei, ist überzeugend dargelegt (IV-act.