Seite 10 innere Medizin im Sinne einer Auffangdisziplin eben gerade jene Bereiche abdeckt, welche nicht von den jeweiligen Fachgutachtern der Spezialgebiete näher untersucht werden; inwiefern daher die Verweise auf die beigezogenen Fachärzte und deren Schlussfolgerungen die Aussagen im allgemeininternistischen Gutachten schmälern sollen, ist nicht nachvollziehbar, ebensowenig der Vorwurf, es sei kommentarlos und grobpauschalisiert auf die Beurteilung anderer Fachgebiete verwiesen worden.