Es werde ersucht, das IV- Verfahren wieder an die Hand zu nehmen (IV-act. 115). Nachdem die Vorinstanz die medizinischen Unterlagen durch Einholung weiterer Arztberichte bei den behandelnden Ärzten sowie mit Stellungnahmen des RAD komplettiert hatte, teilte sie der Beschwerdeführerin am 25. April 2018 mit, zur abschliessenden Klärung allfälliger Leistungsansprüche sei nochmals eine umfassende medizinische Untersuchung (umfassend die Bereiche Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Kardiologie, Neurologie, Rheumatologie) nötig (IV-act. 172).