I. Mit Schreiben vom 11. Mai 2015 liess die Beschwerdeführerin der IV-Stelle durch ihre neue Rechtsvertreterin mitteilen, ihr Gesundheitszustand habe sich, was durch die beigelegten ärztlichen Berichte bestätigt werde, inzwischen verschlechtert. Es werde ersucht, das IV- Verfahren wieder an die Hand zu nehmen (IV-act. 115).