Seite 3 achtung bei der MEDAS Ostschweiz. Gemäss dem am 15. Juni 2009 abgegebenen Verlaufsgutachten (IV-act. 70) wurden als Hauptdiagnosen mit Einschränkung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit weiterhin eine undifferenzierte Somatisierungsstörung, eine ängstlich depressive Störung sowie ein chronifiziertes panvertebrales Schmerzsyndrom und Hemischmerzsyndrom links genannt (IV-act. 70, S. 12). Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes gegenüber dem MEDAS-Vorgutachten 2004 lasse sich weder aus somatischer noch aus psychiatrischer Sicht objektivieren.