D. Am 10. Oktober 2008 erschien der Ehemann der Beschwerdeführerin persönlich auf der IV- Stelle und bat um eine erneute Überprüfung der Rentenzusprache, da sich der Gesundheitszustand seiner Frau verschlechtert habe (IV-act. 61). Die Vorinstanz holte hierauf zunächst aktuelle Arztberichte ein und veranlasste zudem eine polydisziplinäre Verlaufsbegut-