Seite 9 2.7 Nach der bisherigen langjährigen und bei Erlass der angefochtenen Verfügung vom 18. März 2019 geltenden Rechtsprechung führen Suchterkrankungen (Drogensucht, Alkoholismus und Medikamentenmissbrauch) als solche nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes.