Seite 8 2.6.7 Dr. I. ______, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, ging im RAD-Bericht vom 23. August 2018 von einem reinen Suchtgeschehen aus. Der Gesundheitszustand sei gegenwärtig nicht stabil, die Entzugsbehandlung nicht abgeschlossen und die Abstinenz nicht nachgewiesen. Eine über die Suchterkrankung hinausgehende psychische Schädigung sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausschliessbar. Retrospektiv sei der Suchtverlauf, vorliegend mit Suchtverlagerung auf Benzodiazepine, klassisch.